Elternbeirat

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. (KiBiz §9a Absatz 3)

Das Mandat des Elternbeirates gilt über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates.

In den Elternbeirat des Kinderhauses werden für jede Gruppe zwei Elternvertreter gewählt und sie haben im Wesentlichen die Aufgaben:

  • Vermittlungsrolle zwischen Vorstand, Eltern und Team
  • Informationsaustausch
  • Unterstützung beim Ankommen für neue Familien
  • Abrechnung der Elternstunden
  • Unterstützung der Koordinatoren in den Arbeitskreisen …

Es ist normal, verschieden zu sein.

R. v. Weizsäcker