Elternrat

Der Elternrat des Kinderhauses besteht aus zwei Mitgliedern und zwei Beisitzern.
Er wird auf Gruppenebene für je ein Jahr gewählt und hat im Wesentlichen die Aufgaben:

  • Vermittlung zwischen Vorstand, Eltern und Team
  • Informationsaustausch
  • Integrationshilfe für die neuen Familien
  • Organisation des Flohmarkts
  • Besorgung der Geschenke für das Team

Es ist normal, verschieden zu sein.

R. v. Weizsäcker